Im Rahmen unseres Winterdienstes bieten wir Ihnen an, die Gehwege, Hauszugänge, Treppen und Straßenabschnitte von Schnee zu befreien und bei Eis die entsprechenden Flächen zu streuen. Selbstverständlich können Sie diese Tätigkeiten auch selbst durchführen. Damit Sie Ihrer Streupflicht ordnungsgemäß nachkommen können, besorgen wir Ihnen das notwendige Streugut.
Wir beraten Sie gerne dabei, das richtige Streugut für Ihren Bedarf zu finden. Die meisten Städte verbieten die Verwendung von chemischem Streugut und von Streusalz. Aus diesem Grund bietet sich das folgende Streugut an:
Streusand: Dabei handelt es sich um Sand aus Kiesgruben und Flussufern. Streusand ist allerdings nicht so witterungsbeständig wie Granulat.
feiner Kies: dieser wird gerne zum Streuen bei Eis- und Schneeglätte verwendet. Er ist grobkörniger als der Streusand und wird nicht so leicht von Eis und Schnee überdeckt.
organische Granulate: auch diese können zum Streuen im Winter verwendet werden. Die Streumittel sind z.B. aus Maisspindelgranulaten hergestellt.
Wenn Eis und Schnee getaut sind, dann müssen die abgestreuten Flächen von dem Streugut gereinigt und das Streugut muss entsorgt werden.
Wenn Sie uns mit der Beschaffung und Bevorratung des Streugutes beauftragen, können Sie dem nächsten Winter beruhigt entgegensehen. Wenn Eis und Schnee getaut sind, dann können wir die betroffenen Flächen schnell wieder reinigen und das Streugut umweltfreundlich entsorgen.
Die meisten Menschen freuen sich auf einen prachtvollen weißen Winter. Leider bringt diese Jahreszeit einige Gefahren mit sich. Eis und Schnee auf den Gehwegen können sehr schnell zu Unfällen und Stürzen führen, die schwere Verletzungen oder Sachschäden nach sich ziehen. Hausbesitzer, die der Pflicht zur Räumung der Gehwege von Schnee und der Streuung bei Eisglätte nicht nachkommen, können zur sich strafbar machen.
Normalerweise wird in der Straßenreinigungsverordnung festgeschrieben, welchen Pflichten der Hausbesitzer bei Schneefall und Eisglätte nachkommen muss. Bei Eisglätte muss die betroffene Fläche mit abstumpfenden Mitteln abgestreut werden.
Unter abstumpfenden Mitteln versteht man alle Stoffe, die verwendet werden, um vereiste Gehwege wieder begehbar zu machen. Dabei kann es sich um Streusand, mineralische Streugranulate, Granulate aus Erntereststoffen (z.B. aus Mais), oder Asche handeln.
Im Rahmen unseres Winterdienstes bieten wir Ihnen an, die Streupflicht für Sie wahrzunehmen. Als Streugut verwenden wir wahlweise Streusand und feinkörnigen Kies. Beide Streumittel können wirksam bei Eis- und Schneeglätte eingesetzt werden. Als Fachbetrieb kennen wir die Straßenreinigungsverordnung Ihrer Stadt. Bei Eisglätte werden die betroffenen Flächen schnell abgestreut.
Im Interesse der Sicherheit müssen im Winter die Gehwege von Schnee befreit werden. So schön eine weiße Winterzeit auch sein kann, so gefährlich kann sie auf den Gehwegen, Hauszugängen, Treppen und Straßen sein. Schnee- und Eisglätte können die Ursache von Unfällen und Stürzen sein und zu schweren Verletzungen und Sachschäden führen.
Die Pflicht zur Räumung der Gehwege ist meist in der Straßenreinigungsverordnung verankert. Die Pflicht umfasst normalerweise die Räumung der Gehwege von Laub, Papier, Unrat und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis. Bei Schneefall ist die Räumung und bei Eis die Streuung vorzunehmen.
Der Zeitpunkt für die Räumung, bzw. der Streuung, richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften der Stadt. In der Straßenreinigungsverordnung wird auch beschrieben, in welchem Umfang geräumt werden muss. Für die Beseitigung von Eis und Schnee ist auch festgelegt, welche Streumittel erlaubt sind und welche nicht. Wer der Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, der kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, dann können Sie uns beauftragen, die Räumung der Gehwege, der Treppen, Hauszugänge und Straßenabschnitte für Sie durchzuführen. Als Fachbetrieb kennen wir die Straßenreinigungsverordnung Ihrer Stadt. Bei Schneefall werden die betroffenen Flächen schnell geräumt. Für die Schneeräumung und den Streudienst setzen wir unsere Fahrzeuge für den Winterdienst ein.