Die meisten Menschen freuen sich auf einen prachtvollen weißen Winter. Leider bringt diese Jahreszeit einige Gefahren mit sich. Eis und Schnee auf den Gehwegen können sehr schnell zu Unfällen und Stürzen führen, die schwere Verletzungen oder Sachschäden nach sich ziehen. Hausbesitzer, die der Pflicht zur Räumung der Gehwege von Schnee und der Streuung bei Eisglätte nicht nachkommen, können zur sich strafbar machen.
Normalerweise wird in der Straßenreinigungsverordnung festgeschrieben, welchen Pflichten der Hausbesitzer bei Schneefall und Eisglätte nachkommen muss. Bei Eisglätte muss die betroffene Fläche mit abstumpfenden Mitteln abgestreut werden.
Unter abstumpfenden Mitteln versteht man alle Stoffe, die verwendet werden, um vereiste Gehwege wieder begehbar zu machen. Dabei kann es sich um Streusand, mineralische Streugranulate, Granulate aus Erntereststoffen (z.B. aus Mais), oder Asche handeln.
Im Rahmen unseres Winterdienstes bieten wir Ihnen an, die Streupflicht für Sie wahrzunehmen. Als Streugut verwenden wir wahlweise Streusand und feinkörnigen Kies. Beide Streumittel können wirksam bei Eis- und Schneeglätte eingesetzt werden. Als Fachbetrieb kennen wir die Straßenreinigungsverordnung Ihrer Stadt. Bei Eisglätte werden die betroffenen Flächen schnell abgestreut.