Im Interesse der Sicherheit müssen im Winter die Gehwege von Schnee befreit werden. So schön eine weiße Winterzeit auch sein kann, so gefährlich kann sie auf den Gehwegen, Hauszugängen, Treppen und Straßen sein. Schnee- und Eisglätte können die Ursache von Unfällen und Stürzen sein und zu schweren Verletzungen und Sachschäden führen.
Die Pflicht zur Räumung der Gehwege ist meist in der Straßenreinigungsverordnung verankert. Die Pflicht umfasst normalerweise die Räumung der Gehwege von Laub, Papier, Unrat und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis. Bei Schneefall ist die Räumung und bei Eis die Streuung vorzunehmen.
Der Zeitpunkt für die Räumung, bzw. der Streuung, richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften der Stadt. In der Straßenreinigungsverordnung wird auch beschrieben, in welchem Umfang geräumt werden muss. Für die Beseitigung von Eis und Schnee ist auch festgelegt, welche Streumittel erlaubt sind und welche nicht. Wer der Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, der kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, dann können Sie uns beauftragen, die Räumung der Gehwege, der Treppen, Hauszugänge und Straßenabschnitte für Sie durchzuführen. Als Fachbetrieb kennen wir die Straßenreinigungsverordnung Ihrer Stadt. Bei Schneefall werden die betroffenen Flächen schnell geräumt. Für die Schneeräumung und den Streudienst setzen wir unsere Fahrzeuge für den Winterdienst ein.